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Österreich wird ermächtigt, den Beitritt von Ecuador und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.
Österreich hinterlegt im Interesse der Union bis spätestens 19. Februar 2020 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts Ecuadors und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Ecuadors und der Ukraine zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2019/306 des Rates anzunehmen.“
Österreich unterrichtet den Rat und die Kommission über die Hinterlegung seiner Erklärung über die Annahme des Beitritts Ecuadors und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermittelt der Kommission den Wortlaut dieser Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab ihrer Hinterlegung.
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