Erwägungsgrund 15 32019D0306BESCHLUSS (EU) 2019/306 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Österreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Ecuadors und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32019D0305BESCHLUSS (EU) 2019/305 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32019D0307BESCHLUSS (EU) 2019/307 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt von Honduras zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 15 32017D2462BESCHLUSS (EU) 2017/2462 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Luxemburgs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32016D2311BESCHLUSS (EU) 2016/2311 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32016D2312BESCHLUSS (EU) 2016/2312 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.