Erwägungsgrund 5 32019D0312
Am 17. Dezember 2018 hat der Rat in Erwartung dessen, dass der Rat die Planungsdokumente für die Regionalisierung in der Sahelzone billigt, den Beschluss (GASP) 2018/2008 angenommen, mit dem das Mandat der EUCAP Sahel Mali bis zum 28. Februar 2019 verlängert und ihr bis zu diesem Datum ein finanzieller Bezugsrahmen zugewiesen wurde.