Art. 1 32019D0367
Die Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich zugunsten von MMD durchgeführt hat, stellen keine Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Die Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich zugunsten von MMD durchgeführt hat, stellen keine Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.