Art. 3 32019D0380
Der Wortlaut der Richtlinie 2014/17/EU, berichtigt in ABl. L 246 vom 23.9.2015, S. 11 . in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Der Wortlaut der Richtlinie 2014/17/EU, berichtigt in ABl. L 246 vom 23.9.2015, S. 11 . in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.