Beschluss (EU) 2019/393 des Rates vom 7. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke
Am 14. Dezember 2015 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz und Liechtenstein über die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz und Liechtensteins am Verfahren für den Abgleich und die Übertragung von Daten für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke gemäß Kapitel VI der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Erwägungsgrund 1 32019D0393
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