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Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten.
Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne…
Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne…
Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne…
Der Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/43) legt die Vorschriften über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der…
Nach Artikel 128 Absatz 2 AEUV haben die Mitgliedstaaten das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.