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Mehrere, für die Vergabe des EU-Umweltzeichens zuständige nationale Stellen haben die Kommission auf Schwierigkeiten bei der Anwendung einiger in diesen Beschlüssen festgelegter Kriterien hingewiesen. Gemäß den Kriterien sind insbesondere Stoffe, die in einigen Inhaltsstoffen als Verunreinigungen enthalten sind (z. B. Phosphate), ungeachtet ihrer Konzentration in Wasch- oder Spülmittelendprodukten verboten; jedoch ist es momentan technisch nicht möglich diese Verunreinigungen zu entfernen.
Alle Produkte, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen für Reinigungsmittel für harte Oberflächen oder einem anderen EN-ISO-14024-Typ-I-Umweltzeichen, das auf…
Das EU-Umweltzeichen darf nicht für Produkte vergeben werden, die Stoffe oder Zubereitungen bzw. Gemische enthalten, die den Kriterien für die Einstufung als…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Waschmittel oder ein Fleckenentferner zur Vorbehandlung der in Artikel 1…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Reinigungsmittel in die Produktgruppe „Reinigungsmittel für harte…
Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen das EU-Umweltzeichen verwendet werden darf; um sicherzustellen, dass diese Bedingungen erfüllt werden,…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Waschmittel in die Produktgruppe „Waschmittel für den industriellen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.