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Hochwasser stellt zunehmend eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger der Union dar. Zur Verbesserung der Präventions- und Vorsorgemaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes und zur Verringerung der Anfälligkeit ihrer jeweiligen Bevölkerung für Hochwasserrisiken müssen die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Risikobewertungen gemäß diesem Beschluss unter anderem umfassend auf die Risikobewertungen gemäß der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zurückgreifen, um festzustellen, ob ihre Wasserläufe und Küsten hochwassergefährdet sind, und geeignete und koordinierte Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung zu verringern.
Die Risikobewertung muss den Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über…
Im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ermöglichen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des…
Eine wirksame Hochwasservorsorge und Begrenzung von Hochwasserschäden erfordert über die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten hinaus die Zusammenarbeit…
Bei der Erarbeitung politischer Maßnahmen für die Wasser- und Flächennutzung sollten die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft die potenziellen Auswirkungen…
Um über ein zuverlässiges Informationswerkzeug zu verfügen und eine wertvolle Grundlage für die Festlegung von Prioritäten sowie für technische, finanzielle und…
Um die nachteiligen Auswirkungen des Hochwassers in dem betroffenen Gebiet vermeiden bzw. verringern zu können, ist es angebracht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.