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Die kollektive Fähigkeit zur Katastrophenvorsorge und -bewältigung muss insbesondere durch gegenseitige Unterstützung innerhalb Europas gestärkt werden. Um dem neuen Rechtsrahmen in diesem Beschluss Rechnung zu tragen, sollte die Europäische Notfallbewältigungskapazität (EERC), die auch als freiwilliger Pool bezeichnet wird, in „Europäischer Katastrophenschutz-Pool“ umbenannt werden.
Zur Stärkung des Europäischen Katastrophenschutz-Pools muss die Union mehr Finanzmittel für die Anpassung und Reparatur von Kapazitäten sowie zur Deckung der…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung dieses Beschlusses zu gewährleisten im Hinblick auf folgende Punkte: die Festlegung, welche und wie viele…
Es ist entscheidend, dass die Mitgliedstaaten angemessene Präventions- und Vorsorgemaßnahmen treffen, wozu unter anderem gehört, die Verfügbarkeit ausreichender…
Neben dem Ausbau der gesamten bereits bestehenden Kapazitäten sollte rescEU eingerichtet werden — als letztes Mittel zur Reaktion auf Überforderungssituationen,…
Mit dem Unionsverfahren für den Katastrophenschutzsoll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Union gefördert und die Koordinierung im Bereich…
Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.