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In Anerkennung der primären Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Prävention, Vorsorge und Bewältigung bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen fördert das Unionsverfahren die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).
Durch das Katastrophenschutzverfahren der Union (im Folgenden „Unionsverfahren“), das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des…
Bei Bedarf sollte Solidarität auch durch Hilfe ausgeübt werden, die von der Union und ihren Mitgliedstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzes geleistet wird.…
Angesichts der Ähnlichkeiten zwischen Soforthilfe für die Deckung des grundlegenden Bedarfs von Katastrophenopfern innerhalb der Union und humanitärer Hilfe für…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sind die Union und die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen.…
Gemäß Artikel 222 Absatz 1 AEUV handeln die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag,…
Die Union sollte in ihrer erklärten Absicht, die Bewerberländer auf dem Weg hin zu Stabilität und nachhaltiger wirtschaftlicher und politischer Entwicklung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.