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Bei Bedarf sollte Solidarität auch durch Hilfe ausgeübt werden, die von der Union und ihren Mitgliedstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzes geleistet wird. Solche Hilfsmaßnahmen sollten durch das mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU eingeführte Katastrophenschutzverfahren der Union erleichtert und koordiniert werden, das die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten verstärken und die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes erleichtern soll, um die Wirksamkeit der Systeme zur Prävention von Naturkatastrophen und durch Menschen verursachte Katastrophen sowie zur Vorbereitung und Reaktion auf diese Katastrophen zu verbessern.
Es ist angebracht, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu erweitern und den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.…
Angesichts der Ähnlichkeiten zwischen Soforthilfe für die Deckung des grundlegenden Bedarfs von Katastrophenopfern innerhalb der Union und humanitärer Hilfe für…
Mit dem Unionsverfahren für den Katastrophenschutzsoll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Union gefördert und die Koordinierung im Bereich…
Die Union ist zwar bereits in der Lage, makrofinanzielle Hilfen für die Mitgliedstaaten zu gewähren und über den mit der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates…
In dieser Verordnung sollte die Grundlage festgelegt werden, auf der finanzielle Unterstützung im Fall von Naturkatastrophen oder von durch Menschen…
Die Wirksamkeit von Notfallmaßnahmen und der Eventualfallplanung in Bezug auf schwere Unfälle sollte durch eine systematische und gut geplante Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.