Erwägungsgrund 2 32019D0425Gemäß Artikel 41 Absatz 3 der Übereinkunft gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung—
Erwägungsgrund 3 32019D0222BESCHLUSS (EU) 2019/222 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Nach Artikel 63 des Interimsassoziationsabkommens kann der Gemischte Ausschuss Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.
Erwägungsgrund 1 32019D0425Gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Übereinkunft wurde ein Gemischter Ausschusseingerichtet, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.
Erwägungsgrund 2 32019D0222BESCHLUSS (EU) 2019/222 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Nach Artikel 63 des Interimsassoziationsabkommens kann der Gemischte Ausschuss Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.
Erwägungsgrund 2 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Das Abkommen sieht die Einsetzung eines Gemischten Ausschusses vor, um das Abkommen zu verwalten. Der Gemischte Ausschuss hat unter anderem die Aufgabe, die…
Erwägungsgrund 2 32019D0524BESCHLUSS (EU) 2019/524 DES RATES vom 21. März 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zu der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der die auf dem Abkommen beruhende Gesamtpartnerschaft koordiniert (im Folgenden „Gemischter…