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Die Übereinkunft bietet einen soliden Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Für eine solche Zusammenarbeit werden dieselben Instrumente genutzt, die derzeit von den Mitgliedstaaten für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Beitreibung von Forderungen eingesetzt werden, wie etwa elektronische Plattformen und e-Formblätter.
Diese Verordnung regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Mehrwertsteuersystems sind die elektronische Speicherung und Übertragung bestimmter Daten zum Zweck der Kontrolle der…
Der Wortlaut der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die…
Die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die…
Bei der Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit Entsendungen von Arbeitnehmern sollte die durch den Beschluss (EU) 2016/344 des Europäischen Parlaments und…
Die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.