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Diese Fristverlängerung wird zur Folge haben, dass das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten gemäß den Verträgen und dem Unionsrecht bleiben wird. Das Vereinigte Königreich wird, sollte es im Zeitraum vom 23.-26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat sein, nach dem Unionsrecht der Verpflichtung unterliegen, die Wahl zum Europäischen Parlament durchzuführen. Zudem wird festgestellt, dass das Vereinigte Königreich die Wahl bis zum 12. April 2019 bekannt machen müsste, um sie durchführen zu können.
Diese weitere Verlängerung darf die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen. Außerdem wird sie zur Folge haben, dass…
Diese weitere Verlängerung darf die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen. Außerdem wird sie zur Folge haben, dass…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 5. April 2019 ersuchte das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat um eine weitere Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV. Am 11. April 2019…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/476 hat der Europäische Rat – im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich – beschlossen, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.