Erwägungsgrund 5 32015D0998BESCHLUSS (EU) 2015/998 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. April 2015 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0528BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits betreffend den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Programmen der Gemeinschaft (2005/528/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0398BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 über den Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (2005/398/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32013D0521BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union (2013/521/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32019D1924BESCHLUSS (GASP) 2019/1924 DES RATES vom 31. Juli 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Mali über die Rechtsstellung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32018D1030BESCHLUSS (EU) 2018/1030 DES RATES vom 13. Juli 2018 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —