Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Änderung 1 der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 wird der Umfang der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf alle Phasen der Modernisierung des Luftverkehrsmanagements, einschließlich Einführungstätigkeiten, ausgeweitet, die dem Ziel dienen, die globale Interoperabilität zu gewährleisten. Es werden auch Änderungen an der Struktur und der Governance der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 vorgenommen, um die Umsetzung und das Management der Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung zu optimieren.
Für die Beteiligung der Union an der Verwaltung der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406A zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union…
Für die Beteiligung der Union an der Verwaltung der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406A zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union…
Durch die ausgehandelte Änderung des Abkommens (im Folgenden „Änderung 1“) werden die Bereiche der Zusammenarbeit gemäß dem Abkommen, in denen die gegenseitige…
Die Änderung 1 der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/538 des Rates wurde die Änderung 1 der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika…
Durch die Änderung 1 werden die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Parteien des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.