Erwägungsgrund 2 32019D0572
Durch die Änderung 1 werden die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Parteien des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen“), in denen die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Konformitätsfeststellungen erfolgen kann, ausgeweitet, sodass eine optimierte Nutzung von Ressourcen und entsprechende Kosteneinsparungen erreicht werden können und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit im Luftverkehr aufrechterhalten wird.