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Durch die Änderung 1 werden die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Parteien des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen“), in denen die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Konformitätsfeststellungen erfolgen kann, ausgeweitet, sodass eine optimierte Nutzung von Ressourcen und entsprechende Kosteneinsparungen erreicht werden können und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit im Luftverkehr aufrechterhalten wird.
Durch die ausgehandelte Änderung des Abkommens (im Folgenden „Änderung 1“) werden die Bereiche der Zusammenarbeit gemäß dem Abkommen, in denen die gegenseitige…
Die Änderung 1 zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der…
Die Unterzeichnung der Änderung 1 im Namen der Union zu dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die…
Gemäß Artikel 3 Buchstabe C Nummer 2 des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/61 des Rates wurde die Änderung 1 zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der…
Das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.