Erwägungsgrund 2 32019D0634
Am 16. Oktober 2017 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina im Hinblick auf eine Statusvereinbarung über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina (im Folgenden „Vereinbarung“).