Erwägungsgrund 2 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Konferenz der Vertragsparteien“) Beschlüsse über…
Erwägungsgrund 3 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien soll auf ihrer 13. Tagung vom 15. bis 22. Februar 2020 Beschlüsse über Änderungen der Anhänge des Übereinkommens annehmen.
Erwägungsgrund 3 32019D1581BESCHLUSS (EU) 2019/1581 DES RATES vom 16. September 2019 über die Einreichung von Vorschlägen im Namen der Europäischen Union zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) im Hinblick auf die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
Die Konferenz der Vertragsparteien kann solche Änderungen auf ihrer 13. Tagung, welche vom 15. bis 22. Februar 2020 stattfinden wird, annehmen. Das Sekretariat…
Erwägungsgrund 4 32019D0638Auf ihrer 14. Tagung prüft und beschließt gegebenenfalls die Konferenz der Vertragsparteien Änderungen der Anhänge des Übereinkommens. Diese Änderungen würden…
Erwägungsgrund 2 32019D1581BESCHLUSS (EU) 2019/1581 DES RATES vom 16. September 2019 über die Einreichung von Vorschlägen im Namen der Europäischen Union zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) im Hinblick auf die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien einen Beschluss über Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens annehmen.
Erwägungsgrund 2 32019D2207BESCHLUSS (EU) 2019/2207 DES RATES vom 5. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung zu Änderungen des Protokolls betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zu vertreten ist
Gemäß Artikel 13a des Protokolls können die auf einer Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens (im Folgenden „Exekutivorgan“) anwesenden Vertragsparteien…