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Auf ihrer 14. Tagung prüft und beschließt gegebenenfalls die Konferenz der Vertragsparteien Änderungen der Anhänge des Übereinkommens. Diese Änderungen würden den Anhängen II und VIII des Übereinkommens hinzugefügt und der Eintrag B3010 in Anhang IX des Übereinkommens überarbeitet:
Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien einen Beschluss über Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens annehmen.
Es empfiehlt sich, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der…
Gemäß dem Übereinkommen prüft und beschließt gegebenenfalls die Konferenz der Vertragsparteien Änderungen des Übereinkommens auf der Tagung der Konferenz der…
Gemäß Artikel XI Absatz 3 des CITES kann die Konferenz der Vertragsparteien unter anderem Beschlüsse zur Änderung der Anhänge des CITES annehmen.
Der Wortlaut des Vorschlags über eine Änderung von Anhang I des Übereinkommens wurde in der Arbeitsgruppe Weiterentwicklung des Übereinkommens vereinbart, vom…
Auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens soll über die vorgeschlagenen Änderungen von Anhang III entschieden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.