Erwägungsgrund 4 32019D0639
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der weiteren Freisetzung von Dicofol, Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-Vorläuferverbindungen ist es notwendig, die Herstellung und Verwendung dieser Chemikalien auf globaler Ebene zu verringern oder zu beenden und ihre Aufnahme in die entsprechenden Anlagen des Übereinkommens zu unterstützen. Ferner ist es erforderlich, die Verwendung von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihrer Salze und von Perfluoroctansulfonylfluorid (PFOSF) weiter zu verringern oder zu beenden, indem die akzeptablen Zwecke und/oder spezifischen Ausnahmeregelungen in Anlage B des Übereinkommens geändert oder gestrichen werden.