Erwägungsgrund 5 32019D0639Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer neunten Tagung voraussichtlich darüber entscheiden, ob diese Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 3 32019D0668BESCHLUSS (EU) 2019/668 DES RATES vom 15. April 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf die Auflistung bestimmter Chemikalien gemäß der Anlage III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien auf Empfehlung des Chemikalienprüfungsausschusses in Anhang III des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 5 32019D0668BESCHLUSS (EU) 2019/668 DES RATES vom 15. April 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf die Auflistung bestimmter Chemikalien gemäß der Anlage III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Auf ihrer neunten Tagung wird die Konferenz der Vertragsparteien entscheiden, ob diese Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens gelistet werden.
Erwägungsgrund 2 32019D0448BESCHLUSS (EU) 2019/448 DES RATES vom 18. März 2019 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Aufnahme von Methoxychlor in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Als Vertragspartei des Übereinkommens kann die Union Änderungen der Anlagen des Übereinkommens vorschlagen. Anlage A des Übereinkommens enthält Chemikalien, die…
Erwägungsgrund 2 32019D0053BESCHLUSS (EU) 2019/53 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über Einhaltungsverfahren zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 22 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien zusätzliche Anlagen zum Übereinkommen annehmen, die sich auf verfahrensmäßige,…
Erwägungsgrund 10 32017D1138BESCHLUSS (EU) 2017/1138 DES RATES vom 19. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 8 Absatz 9 des Übereinkommens hat die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens schnellstmöglich Leitlinien zu Kriterien zu beschließen,…