Erwägungsgrund 4 32019D0640
Diese Mittel sollten die Tätigkeiten der APF finanzieren, einschließlich der Förderung der vollen Einsatzfähigkeit der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, der Förderung von Initiativen zur Verhütung und Bewältigung gewaltsamer Konflikte im Falle eines dringenden und unvorhergesehenen Bedarfs in Krisensituationen (Schnellreaktionsmechanismus) sowie der Unterstützung friedensfördernder Maßnahmen unter afrikanischer Führung, und sie sollten die Unterstützungsausgaben der Kommission decken.