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Im Agrarsektor sind die Anträge auf Aufnahme in die Listen bzw. Einordnung in eine andere Liste durch die Notwendigkeit begründet, dass die einheimischen Erzeuger ihre Produktion diversifizieren müssen, um den klimatischen Unwägbarkeiten besser begegnen zu können. In die Listen im Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU sollten im Fall von Martinique bestimmte Arten von Gemüse (Erzeugnisse 0709 30 00, 0709 40 00, 0709 93 90 und 0714) und Avocadofrüchte (Erzeugnis 0804 40 00), im Fall von Guadeloupe Ananas (Erzeugnis 0804 30) und Paprika (Erzeugnis 0904 22 00) sowie im Fall von Réunion Zwiebeln (Erzeugnis 0703 10 19) und Knoblauch (Erzeugnis 0703 20 00) aufgenommen werden. Darüber hinaus sollten im Fall von Martinique bestimmte Arten von Gemüse (Erzeugnis 0706), bestimmte Paprika (Erzeugnis 0709 60), Ananas (Erzeugnis 0804 30) und Zitrusfrüchte (Erzeugnis 0805) in Liste B eingeordnet werden.
Im Fall von Martinique sollten Joghurt (Erzeugnis 0403 10) und bestimmte Baubedarfsartikel aus Kunststoffen (Erzeugnis 3925) aus Liste B gestrichen und in Liste…
Auf der Grundlage des am 12. Februar 2018 übermittelten Berichts der französischen Behörden hat die Kommission dem Rat den Bericht, wie in Beschluss Nr.…
Gemäß dem Beschluss Nr. 940/2014/EU haben die französischen Behörden der Kommission am 12. Februar 2018 einen Bericht über die Anwendung der in dem genannten…
Im Fall von Réunion sollten im Bereich der Lebensmittelindustrie Zucker (Erzeugnis 1701), Dosentomaten (Erzeugnis 2002 10) und bestimmte Spachtelmassen…
Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung der Verwendung von Bienenwachs (E 901) auf Paprika, Tomaten, Gurken, Bananen, Mangos und Avocados, Granatäpfeln…
Im Fall von Guadeloupe sollten in Liste B alle Fleischzubereitungen und -konserven (Erzeugnis 1602) und nicht nur Erzeugnisse der Position 1602 41 10, alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.