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Auf der Grundlage des am 12. Februar 2018 übermittelten Berichts der französischen Behörden hat die Kommission dem Rat den Bericht, wie in Beschluss Nr. 940/2014/EU vorgesehen, und einen Vorschlag für eine Anpassung des genannten Beschlusses vorgelegt. Diese vorgeschlagenen Anpassungen betreffen Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und Réunion und umfassen die Aufnahme neuer Erzeugnisse in die Liste sowie für bestimmte Erzeugnisse die Anhebung der zulässigen Abweichung der Steuersätze.
Gemäß dem Beschluss Nr. 940/2014/EU haben die französischen Behörden der Kommission am 12. Februar 2018 einen Bericht über die Anwendung der in dem genannten…
Für jedes der fünf betroffenen Gebiete in äußerster Randlage (Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte and Réunion) hat Frankreich der Kommission…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Im Agrarsektor sind die Anträge auf Aufnahme in die Listen bzw. Einordnung in eine andere Liste durch die Notwendigkeit begründet, dass die einheimischen…
Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 des Vertrags wird Frankreich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2027 Erzeugnisse, die in Guadeloupe,…
Für bestimmte bereits in den Listen im Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU aufgeführte Erzeugnisse sollte die jeweilige Höchstabweichung des Steuersatzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.