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Der Fitness-Check vom 30. Juni 2017, bei dem die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 überprüft wurde, hat ergeben, dass ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz für das EU-Umweltzeichen vonnöten ist, wozu gegebenenfalls auch die Bündelung eng verwandter Produktgruppen gehört.
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen (REFIT) vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das…
Der Fitness-Check (REFIT) des EU-Umweltzeichens vom 30. Juni 2017, bei dem die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 geprüft wurde , kam zu dem Schluss,…
Eine Koordinierung zwischen der Regelung für das EU-Umweltzeichen und der Festlegung der Anforderungen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen…
Zur Vermeidung der Vervielfachung der Umweltzeichenregelungen und zur Verbesserung der Umweltleistung in allen Bereichen, in denen die Umweltauswirkungen einen…
Die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sieht vor, dass spezifische Kriterien für das EU-Umweltzeichen nach Produktgruppen erstellt werden.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind für die Vergabe des EU-Umweltzeichens spezifische Kriterien nach Produktgruppen festzulegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.