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BESCHLUSS (EU) 2019/70 DER KOMMISSION vom 11. Januar 2019 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für grafisches Papier und der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hygienepapier und Hygienepapierprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3) (Text von Bedeutung für den EWR)
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