Art. 3 32018D0119BESCHLUSS (EU) 2018/119 DER KOMMISSION vom 18. September 2017 über die staatliche Beihilfe SA.47702 (2017/C) (ex 2017/N) — Vereinigtes Königreich Alternative zur Verpflichtung der Royal Bank of Scotland zur Veräußerung von Rainbow (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6184) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 3 32020D0348BESCHLUSS (EU) 2020/348 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2019 über die Staatliche Beihilfe SA.35980-2019/C Vereinigtes Königreich — Strommarktreform: Kapazitätsmechanismus (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7610) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 2 32019D0367BESCHLUSS (EU) 2019/367 DER KOMMISSION vom 9. November 2018 über die Maßnahme SA.35065 (2016/C) (ehemals 2016/NN, 2012/FC) des Vereinigten Königreichs zugunsten MMD Shipping Services Ltd. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7360) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 2 32020D1237BESCHLUSS (EU) 2020/1237 DER KOMMISSION vom 25. August 2020 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, bestimmte der in Artikel 3 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5757) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 8 32016D0288BESCHLUSS (EU) 2016/288 DER KOMMISSION vom 27. März 2015 über die vom Vereinigten Königreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.34775 (13/C) (ex 12/NN) — Granulatabgabe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2141) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gerichtet.