Erwägungsgrund 5 32019D0719
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen:Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften zu Umsatzsteuern, Verbrauchsabgaben und anderen indirekten Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich ist, auf der Grundlage von Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); Maßnahmen zur Erhaltung, zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt sowie Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels auf der Grundlage von Artikel 192 Absätze 1 und 2 AEUV in Verbindung mit Artikel 191 Absatz 1 erster und vierter Gedankenstrich AEUV; Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik auf der Grundlage von Artikel 207 AEUV.