Erwägungsgrund 2 32019D0761
Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2161 angenommen, mit dem das Mandat der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2019 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für denselben Zeitraum bereitgestellt wurde. Am 18. Dezember 2017 wurde dieser Betrag durch den Beschluss (GASP) 2017/2371 des Rates erhöht.