Erwägungsgrund 1 32019D0080
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom Rat mit dem Beschluss 2009/901/EG abgeschlossen. Das Abkommen sieht für die Bürger der Union und die Bürger der Föderation St. Kitts und Nevis die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums für höchstens drei Monate in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen.