Beschluss (EU) 2019/836 des Rates vom 13. Mai 2019 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Staates, der für die Prüfung eines in Dänemark oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie über „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke
Zur Förderung und Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und denjenigen Dänemarks zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten ist die Mitwirkung der Union erforderlich, damit Dänemark sich an den mit Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zusammenhängenden Elementen von Eurodac beteiligen kann.
Erwägungsgrund 2 32019D0836
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