Erwägungsgrund 5 32019D0847
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werdenzur Festlegung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sowie der anderen Bestimmungen, die für die Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik notwendig sind, auf der Grundlage des Artikels 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, auf der Grundlage des Artikels 114 AEUV; für Maßnahmen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben, auf der Grundlage des Artikels 168 Absatz 4 Buchstabe b AEUV; zur Aufstellung eines mehrjährigen Rahmenprogramms, in dem die Maßnahmen der Union im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung festgelegt werden, auf der Grundlage des Artikels 182 Absatz 1 AEUV; für das Tätigwerden zur Erreichung der Ziele der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt sowie der Verbesserung ihrer Qualität und einer umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen, auf der Grundlage des Artikels 192 Absatz 1 AEUV in Verbindung mit Artikel 191 Absatz 1 erster und dritter Gedankenstrich AEUV;