Beschluss (EU) 2019/851 des Rates vom 14. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 74. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 101. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Verabschiedung von Änderungen der Anlage II zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, von Änderungen des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011, von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes, von Änderungen der Formulare C, E und P in der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden
Der Schiffssicherheitsausschuss (im Folgenden „MSC“) der IMO wird auf seiner 101. Tagung vom 5. bis 14. Juni 2019 (im Folgenden „MSC 101“) voraussichtlich Änderungen des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm für Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen von 2011 (im Folgenden „ESP-Code von 2011“), Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (im Folgenden „LSA-Code“), Änderungen der Ausrüstungsverzeichnisse (Formulare C, E und P in der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden „SOLAS-Übereinkommen“)) sowie Änderungen der Teile A und A-1 des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden, (im Folgenden „IGF-Code“) verabschieden.
Erwägungsgrund 3 32019D0851
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