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Der AKP-EU-Ministerrat soll am 23./24. Mai 2019 in Brüssel zu seiner jährlichen ordentlichen Tagung zusammentreffen. Die Übergangsmaßnahmen wurden noch nicht vereinbart und können daher vom AKP-EU-Ministerrat auf seiner ordentlichen Tagung nicht beschlossen werden. Da bis zum Ablauf des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens keine weiteren Tagungen des AKP-EU-Ministerrats vorgesehen sind, und um sicherzustellen, dass der Beschluss über Übergangsmaßnahmen rechtzeitig gefasst wird, muss die Befugnis, Übergangsmaßnahmen nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu beschließen, dem AKP-EU-Botschafterausschuss übertragen werden.
Der AKP-EU-Ministerrat hat am 23. Mai 2019 gemäß Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens dem AKP-EU-Botschafterausschuss die Befugnis zum Erlass…
Der AKP-EU-Ministerrat hat am 23. Mai 2019 gemäß Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens dem AKP-EU-Botschafterausschuss die Befugnis zum Erlass…
Nach Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 2 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der AKP-EU-Ministerrat gegebenenfalls die bis zum Inkrafttreten des neuen…
Nach Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 2 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der AKP-EU-Ministerrat gegebenenfalls die bis zum Inkrafttreten des neuen…
Auf seiner Gemeinsamen Tagung auf Ministerebene am 6. Mai 2017 in Dakar hat der AKP-EU-Ministerrat eine Befugnisübertragung an den AKP-EU-Botschafterausschuss…
Auf seiner 44. Tagung muss der AKP-EU-Ministerrat einen Beschluss fassen, mit dem dem AKP-EU-Botschafterausschuss die Befugnis übertragen wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.