Erwägungsgrund 5 32020D1787BESCHLUSS (EU) 2020/1787 DES RATES vom 23. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf eine Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Da der vorgesehene Rechtsakt für die Union verbindlich sein wird, ist es angemessen, den im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zu vertretenden…
Erwägungsgrund 5 32019D1932BESCHLUSS (EU) 2019/1932 DES RATES vom 18. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Da der anzunehmende Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zu vertretenden…
Erwägungsgrund 5 32017D2301BESCHLUSS (EU) 2017/2301 DES RATES vom 4. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zur Anwendung von Artikel 68 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertreten ist
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zu…
Erwägungsgrund 8 32019D0895Der Standpunkt der Union, den vorgesehenen Rechtsakt im AKP-EU-Ministerrat zu billigen, sollte in diesem Beschluss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 5 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertreten ist, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird.