Erwägungsgrund 2 32019D0095
Nach dem Tod einer benannten Person stellt der Rat fest, dass der Eintrag dieser Person im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden sollte.
Nach dem Tod einer benannten Person stellt der Rat fest, dass der Eintrag dieser Person im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden sollte.