Erwägungsgrund 2 32019D0096
Zwei der in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden.
Zwei der in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden.