Erwägungsgrund 4 32018D1034BESCHLUSS (EU) 2018/1034 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — im Rahmen des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zu dem Entwurf des Beschlusses Nr. x/xxxx des Ausschusses zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Gemeinsame Ausschuss nimmt in seinen Sitzungen 2018 einen Beschluss zur Anpassung des Übereinkommens an die legislativen und technischen Fortschritte an.
Erwägungsgrund 5 32015D0284BESCHLUSS (EU) 2015/284 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 4 des EWR-Abkommens über die Ursprungsregeln (Beitritt Kroatiens)
Protokoll 4 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Auf seiner achten Sitzung soll der WPA-Ausschuss einen Beschluss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls annehmen.
Erwägungsgrund 4 32020D0512BESCHLUSS (GASP) 2020/512 DES RATES vom 7. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Auf seiner achten Sitzung soll der Handelsausschuss „EU-Pazifik“ einen Beschluss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls II annehmen.
Erwägungsgrund 4 32014D0205BESCHLUSS 2014/205/GASP DES RATES vom 10. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Der Beschluss 2011/235/GASP sollte entsprechend geändert werden —