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Im Anschluss an Verhandlungen haben die Union und die Landesregierung der Färöer vereinbart, gewisse Bestimmungen der Protokolle des Abkommens, und zwar Protokoll Nr. 1 mit der Zollregelung und den Vereinbarungen für bestimmte in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte oder nach den Färöern eingeführte Fische und Fischereierzeugnisse und Protokoll Nr. 4 mit besonderen Bestimmungen für die Einfuhr bestimmter nicht in Protokoll Nr. 1 aufgeführter landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu ändern. Zweck dieser Änderungen ist es, den Umfang des Marktzugangs für beide Parteien in Bezug auf ausgewählte Erzeugnisse zu erweitern.
In dem geänderten Protokoll 1 zum Abkommen werden drei neue jährliche Zollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung…
Die Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen in die Union, die im Zusatzprotokoll zum…
Das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen einerseits und das…
Durch den Beschluss Nr. 2/2008 des Gemischten Ausschuss EG/Dänemark-Färöer (2008/957/EG) wurden die Tabellen I und II im Anhang des Protokolls 1 zum Abkommen…
Bei den Konsultationen zwischen der Union und den Färöern über die Fangmöglichkeiten wurde für 2011 keine Einigung erzielt. Nach einer weiteren…
2009 wurden Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.