Beschluss (GASP) 2020/1126 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32020D1126
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