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Gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, gehören zu den Maßnahmen des Rahmens für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der Union auf böswillige Cyberaktivitäten („Cyber Diplomacy Toolbox“) und sind ein wichtiges Instrument, um von solchen Aktivitäten abzuschrecken und darauf zu reagieren. Restriktive Maßnahmen können auch zur Reaktion auf gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen gerichtete Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen angewendet werden, sofern dies für notwendig erachtet wird, um die in den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten gemeinsamen außen- und sicherheitspolitischen Ziele zu erreichen.
Gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen,…
In diesem Zusammenhang wird mit dem vorliegenden Beschluss ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen und zur Reaktion…
Sofern dies für notwendig erachtet wird, um die in den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der…
Sofern dies für notwendig erachtet wird, um die in den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der…
Der Rat betonte zudem, dass ein deutlicher Hinweis auf die absehbaren Konsequenzen einer gemeinsamen diplomatischen Reaktion der Union auf böswillige…
Am 19. Juni 2017 hat der Rat Schlussfolgerungen zu einem Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion auf böswillige Cyberaktivitäten (Cyber Diplomacy…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.