Erwägungsgrund 4 32020D1131
In dem Beschluss (GASP) 2019/2110 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag von 7100000 EUR zur Deckung der Kosten der EUAM RCA während der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten jenes Beschlusses vorgesehen. Mit dem Beschluss (GASP) 2020/664 des Rates wurde die Geltungsdauer des als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrags bis zum 8. August 2020 verlängert. Für den Zeitraum von der Einleitung der Mission bis zum 8. August 2022 sollte ein zusätzlicher Referenzbetrag bereitgestellt werden.