Art. 1 32020D1183
Die Übertragung der Vermögenswerte von der FIH-Gruppe an die Danish Financial Stability Company stellt zusammen mit den Nebenvereinbarungen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.In Anbetracht des Umstrukturierungsplans und der im Anhang aufgeführten Verpflichtungszusagen ist diese staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.