Beschluss (EU) 2020/1184 der Kommission vom 17. Juli 2020 zu von Ungarn gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt in Phosphatdüngern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4862) (Nur der ungarische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.
Art. 2 32020D1184
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