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Nachdem die Russische Föderation am 8. September 2019 in der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim und der rechtswidrig annektierten ukrainischen Stadt Sewastopol sogenannte „Kommunalwahlen“ durchgeführt hat, vertritt der Rat die Auffassung, dass sieben Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, russische Präsidentschaftswahlen durchgeführt hat, sollten…
Nachdem die Russischen Föderation am 10. September 2017 in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol Gouverneurswahlen durchgeführt hat, sollte nach…
Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, Wahlen zur Staatsduma durchgeführt hat, sollten nach…
Nachdem am 11. November 2018 in der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Lugansk“ sogenannte „Wahlen“ abgehalten wurden, ist…
In Anbetracht der Gewaltanwendung durch die Russische Föderation, die am 25. November 2018 in der Straße von Kertsch in die Festnahme ukrainischer Soldaten und…
Der Rat hat am 12 Mai 2014 den Beschluss 2014/265/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wird und der geänderte Kriterien für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.