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Nachdem am 11. November 2018 in der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Lugansk“ sogenannte „Wahlen“ abgehalten wurden, ist der Rat der Auffassung, dass neun Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, russische Präsidentschaftswahlen durchgeführt hat, sollten…
Nachdem die Russischen Föderation am 10. September 2017 in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol Gouverneurswahlen durchgeführt hat, sollte nach…
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage vor Ort in der Ukraine ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen und Organisationen in die im Anhang des…
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage vor Ort in der Ukraine ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen und Organisationen in die im Anhang des…
Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, Wahlen zur Staatsduma durchgeführt hat, sollten nach…
In Anbetracht der Gewaltanwendung durch die Russische Föderation, die am 25. November 2018 in der Straße von Kertsch in die Festnahme ukrainischer Soldaten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.