Erwägungsgrund 1 32020D1235Nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/698 wird die Frist für die Ausstellung einer neuen Fahrerkarte nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des…
Art. 4 Abs. 3 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet des Artikels 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 stellen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, wenn ein Fahrer gemäß Absatz 4 des…
Erwägungsgrund 2 32020D1237BESCHLUSS (EU) 2020/1237 DER KOMMISSION vom 25. August 2020 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, bestimmte der in Artikel 3 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5757) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/698 werden die Fristen für den Abschluss der regelmäßigen Überprüfungen durch die Inhaber einer…
Erwägungsgrund 1 32020D1282BESCHLUSS (EU) 2020/1282 DER KOMMISSION vom 31. August 2020 zur Ermächtigung Frankreichs, bestimmte in den Artikeln 11, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 6027) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/698 werden die Fristen für den Abschluss der regelmäßigen Überprüfungen durch die Inhaber einer…
Erwägungsgrund 2 32020D1236BESCHLUSS (EU) 2020/1236 DER KOMMISSION vom 25. August 2020 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5745) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31.…
Art. 7 Abs. 2 32020R0698VERORDNUNG (EU) 2020/698 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet des Artikels 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gilt die Gültigkeitsdauer von Fahrerbescheinigungen, die andernfalls zwischen dem 1. März…